- Klasse B
- Klasse B96
- Klasse B197
- Klasse BE
Klasse B
Kraftwagen bis 3.500 kg zG und max. 9 Plätzen (einschl. Fahrer)
Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen:
- Anhänger bis 750 kg zG
- Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summer der zulässigen Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg.
18 Jahre
17 Jahre bei Teilnahme am begleitendem Fahren
AM, L
Klasse B96
Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3.500 kg, aber nicht größer als 4.250 kg.
Klasse B197
Der B197 erlaubt es uns, die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schaltgetrieben und Automatikgetrieben zu kombinieren.
Die praktische Prüfung kann dann auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe stattfinden. Dabei entstehen keine Einschränkungen im Führerschein.
Kraftwagen bis 3.500 kg zG und max. 9 Plätzen (einschl. Fahrer)
Mit der Klasse B197 dürfen Sie folgende Anhänger ziehen:
- Anhänger bis 750 kg zG
- Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summer der zulässigen Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg.
18 Jahre
17 Jahre bei Teilnahme am begleitendem Fahren
AM, L
Klasse BE
Mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Die zG des Anhängers darf max. 3.500 kg betragen.
18 Jahre
17 Jahre bei Teilnahme am begleitendem Fahren
Vorbesitz: B
AM, L